Der Schluss  

Im Schluss ist der Begriff im Unterschied seiner Momente gesetzt, d.h. der Begriff hat in seiner Unterscheidung sein Dasein. Dabei vermittelt die Besonderheit das einzelne Wirkliche (die Einzelheit) mit der allgemeinen Natur des Begriffs (die Allgemeinheit): das Allgemeine gibt sich durch die Besonderung die äusserliche Realität bzw. das Wirkliche als Einzelnes erhebt sich durch seine Besonderung in die Allgemeinheit. Beide Richtungen sind wichtig: Weder kann sich das Einzelne im seinem Innern verweilend zur Allgemeinheit erheben, noch kann das Allgemeine in seiner Unmittelbarkeit Einzelnes sein.    

Exkurs

So kann Hegel sagen: „Alles ist ein Schluss“ (Glockner, S. 109), d.h. alles Dasein ist nur als Schluss real und zu denken. Es waren dann die Begründer der Philosophie der Existenz (vor allem Kierkegaard) und der Philosophie der unmittelbaren materiellen Wahrheit, die diesen Satz angriffen bzw. unterliefen. Für sie gibt es nur das unmittelbar für sich Existierende. Sie lehnen jede Vermittlung als Veräusserlichung ab oder bezeichnen diese als Entfremdung. Damit bestimmt das Einzelne unmittelbar das Allgemeine oder umgekehrt: das Allgemeine bestimmt unmittelbar das Einzelne. Die Philosophie nach Hegel  tummelt sich in diesen Extremen und Abstraktionen. Dass daraus nur Irrealitäten entstehen können, kann aus Hegels Logik logisch abgeleitet werden, dass tatsächlich Irrealitäten entstanden, zeigt die Geschichte. 
 

Beim Durchgang durch die Schlussformen - ihre Ausfaltung – ist wieder vom Unmittelbaren auszugehen, da jede neu erreichte höhere Ebene, d.h. Einfaltung der Begriffsbestimmung, sich aus einer erneuten Unmittelbarkeit heraus entfalten muss. Die erste zu betrachtende Schlussform ist somit der formelle Verstandesschluss oder qualitative Schluss --> der Schluss des Daseins „E-B-A, dass ein Subjekt als Einzelnes durch eine Qualität [Besonderheit] mit einer Allgemeinheit zusammengeschlossen ist“ (Glockner, S. 110).  

Von seiner formellen subjektiven Seite her gesehen kann der Verstandesschluss als begriffslos bezeichnet werden, da seine Momente gleichgültig gegeneinander gesetzt sind. Jedes Moment ist aus dem äusseren Dasein zufällig aufgenommen. Betrachtet man den Verstandesschluss wiederum auch von seiner objektiven Seite her, so ist er „die Natur des äusserlichen Daseins“ selbst, an welchem „die Subjektivität als Dingheit trennbar von ihren Eigenschaften, ihrer Besonderheit, und eben so trennbar von ihrer Allgemeinheit (ist), sowohl insofern diese die Gattung des Dinges als sein äusserlicher Zusammenhang mit andern Dingen ist“ (Glockner, S. 110): Die unmittelbare, gleichgültige und willkürliche Aufnahme der Momente des Begriffs und ihre Gleichsetzung im formellen Verstandesschluss setzt ihre Trennbarkeit im Ding mangels eigener Vermittlung voraus. Das Ding ist identisch mit sich ohne Vermittlung seiner Momente, d.h. der Begriff ist nur an sich für sich geworden.    

Exkurs

Diese Stelle der Logik weist erneut darauf hin, dass das Formelle und das Inhaltliche einer Begriffsbestimmung übereinstimmen. Dass der formelle Verstandesschluss doch über sich hinausgehen muss, liegt nur daran, dass diese unmittelbare Übereinstimmung dem Ding an sich, wie es auch vom Verstand oder der Vernunft antizipiert wird, nicht entspricht. Das Ding ist nicht nur in der Trennbarkeit seiner Momente und damit ihrer gegenseitigen Gleichgültigkeit gegeben, sondern ihr Zusammenhang und ihre Vermittlung interessieren auch und dies geht über die Unmittelbarkeit hinaus. Damit aber ändert sich nicht nur die Form des Schlusses, sondern mit ihr auch sein Inhalt: das Ding selbst bzw. der Aspekt des Dinges im Verstand ändert sich. Hegels dialektisches Verfahren der Logik entspricht demjenigen der Phänomenologie des Geistes und ist ein kritisches und skeptisches. Es geht ihm  um die Darstellung der Notwendigkeit sowie der Bedeutung und des Wertes von Schlussfiguren, die er diesbezüglich kritisch hinterfragt. Es geht ihm nicht um eine bloss mechanische Untersuchung von Schlüssen und er betont, das zwar Aristoteles solche Untersuchungen, wie viele andere im Bereich des Geistes und der Natur, gemacht hat, jedoch in seinen spekulativen Schriften weit darüber hinausgegangen ist: „Bey dem vielen Beschreibenden und Verständigen, das er hat, ist in ihm doch das herrschende der Begriff; wie hätte er da mit dem Verstandesschluss fortkommen können?“ (Glockner, S. 113).
 

Da die Momente des formellen Verstandesschlusses zufällig und unmittelbar aufgenommen und in eine unmittelbare Beziehung gesetzt worden sind, sind sie identisch, d.h. untrennbar gesetzt: das Einzelne ist das Besondere und das Besondere ist das Allgemeine (Sokrates ist ein Mensch; der Mensch ist gut) - er ist noch kein Reflexionsschluss, in welchem die Momente in eine reflexive Beziehung treten. Dadurch wird auch der Schlusssatz zu einer Identitätsaussage: Das Einzelne ist das Allgemeine (Sokrates ist gut). So geht die erste Form in die zweite Form des formellen Verstandesschlusses A-E-B und die Vermittlung in die Einzelheit über. Dies entspricht der Wahrheit der ersten Form, dass nämlich die Vermittlung etwas Zufälliges in der Einzelheit ist: Das Einzelne (Sokrates) ist jetzt das Allgemeine (gut) und vermittelt dieses in der gemeinsamen Besonderheit (Menschsein). Durch diesen Schlusssatz ist auch das Allgemeine (Gutsein) in seine Besonderung (Menschsein) übergegangen und vermittelt nun die beiden Extreme der Einzelheit und Besonderheit, B-A-E, d.h. Menschsein und Sokrates.  

Man kann diesen Übergang von einer zur andern Schlussform auch anders erklären: Zwei unmittelbar aus dem äusseren Dasein aufgenommene Prämissen führen in der ersten Schlussform zum notwendigen Schluss, dass das Einzelne mit dem Allgemeinen identisch ist. Diese durch rein äusserliches und abstraktes Denken entstandene Notwendigkeit macht aber, um konkret werden zu können, eine subjektive Vermittlung erforderlich (zweite Schlussform). Darin offenbart sich die willkürliche Setzung der Prämissen in der ersten Schlussform, und die dritte Schlussform bringt dann die Erfüllung der Identität der drei Momente in der Notwendigkeit der Allgemeinheit. Allerdings bleibt die Erfüllung eine willkürliche und abstrakte, weil die Momente des Begriffs noch nicht reflexiv und begrifflich geworden sind, sondern in der Begriffslosigkeit oder reinen Identität des Begriffs verharren, „und der Schluss hat zunächst in dieser Form der Unterschiedslosigkeit seiner Momente die äusserliche Verstandesidentität, - die Gleichheit - zu seiner Beziehung ....“ (Glockner, S. 113/114).  

Der Durchgang durch die drei Schlussfiguren des qualitativen Schusse hat zu seinem Ergebnis die Vermittlung durch das Einzelne als Allgemeines --> Schluss der Reflexion. Im Reflexionsschluss werden nicht mehr unmittelbar aufgenommene einzelne Abstraktionen der Einzelheit, Besonderheit und Allgemeinheit miteinander in eine äusserliche Beziehung gebracht, sondern die entwickelte Einheit von Einzelheit und Allgemeinheit ist vermittelnde - nicht mehr abstrakt unmittelbare - Besonderheit und damit reflektierte Einheit in Anderes geworden. Diese ist nun der terminus medius des Schlusses und bestimmt in seiner erneuten Ausfaltung ihre am Anfang wiederum nur unmittelbar gesetzten Momente der Einzelheit und Allgemeinheit.  

Die Mitte des Schlusses ist der scheinende Begriff geworden, d.h. derjenige Begriff, der zwar seine beiden Momente der Einzelheit und Allgemeinheit in sich vereint – der Schluss der Allheit (alle Einzelne sind so) -  jedoch noch nicht aus seiner eigenen Negativität heraus selbständig setzt, so dass die Momente „selbst nichts als der Schein (Reflexion) desselben [sind]“ (Glockner, S. 114), E-B-A:  
Alle Metalle sind elektrische Leiter,
nun ist Kupfer ein Metall,
somit ist Kupfer ein elektrischer Leiter.  

Die neu gewonnene Besonderheit, die das Einzelne und Allgemeine vereint (alle Metalle) vermittelt nun das Einzelne (Kupfer) und das Allgemeine (elektrischer Leiter)  

Diese erste Figur des Reflexionsschlusses verweist auf seine empirische Veräusserlichung in der zweiten Figur (A-E-B), dem Schluss der Induktion. Das allgemein gewordene Einzelne fällt wieder in viele Einzelne zurück, welche die Vermittlung zwischen dem Besondern und Allgemeinen übernehmen. Grund für diesen Rückfall ist, dass im Schluss der Allheit der Obersatz den Schlusssatz voraussetzt und damit im Grunde genommen die Einzelheit als Allheit (jetzt jedes einzelnen Metall) die Vermittlung trägt und nicht die Allheit selbst als Einzelheit, konkret Gewordenes:  

Gold ist Metall, Silber ist Metall, Kupfer ist Metall etc.,
Alle diese Körper sind elektrische Leiter,
Alle Metalle sind elektrische Leiter.  

Da man nie alle Einzelne beobachten kann, geht die Schlussfigur der Induktion in die Figur der Analogie über (B-A-E). Man geht davon aus, dass ein bestimmtes allgemeines Merkmal A für alle Einzelne einer Gattung, d.h. alle Einzelne in ihrer Allgemeinheit (B) gilt, obwohl es nur an einer eingeschränkten Anzahl Einzelner beobachtet werden konnte. Diese Schlussform hat in der Naturwissenschaft eine grosse Bedeutung und dort auch ihre volle Berechtigung. Allerdings kann mit ihr auch sehr viel Missbrauch getrieben werden, falls das äusserliche allgemeine Merkmal gar nicht in der Allgemeinheit oder Gattung des Einzelnen begründet ist. Noch scheint der Begriff nur in sein Anderes, das ihm ein Äusserliches bleibt.  

Der Reflexionsschluss ist somit ein Schluss, der sich in der Allgemeinheit der Einzelheit oder Erscheinung herumtreibt, ohne dass jene diese in ihrer Notwendigkeit erfassen, begründen und als freies Moment entlassen kann. Der Schluss der Reflexion geht in die schlechte Unendlichkeit hinaus und hat lediglich abstrakte Notwendigkeiten innerhalb der Erscheinung zu seinem Ergebnis, das  eben solchen objektiven Notwendigkeiten entspricht. Im Durchgang durch seine Figuren muss er deshalb über sich hinausgehen, d.h. der Schein hebt sich am Schein auf. Damit wird „die substantielle Einheit des Begriffs, oder die wahrhafte Allgemeinheit [wieder] hergestellt“ (Glockner, S. 114) --> Schluss der Notwendigkeit oder der Substanz.  

Im Durchgang durch die Figuren des Schlusses der Substanz (kategorischer, hypothetischer und disjunktiver Schluss) wird die Einzelheit oder Erscheinung in die bestimmte Gattung oder das bestimmte Allgemeine aufgenommen und dort vermittelt, „so dass nun das vermittelnde Allgemeine, als Totalität seiner Besonderungen und als ein einzelnes Besonderes, ausschliessende Einzelheit ist“ (Glockner, S. 114). Der am Anfang der Begriffslogik nur unmittelbar auftretende Begriff ist jetzt totale Vermittlung seiner Momente geworden, d.h. jedes seiner Moment ist identisch mit den andern beiden, und alle sind sie in der Einheit der ausschliessenden Einzelheit oder im --> Objekt gesetzt.

Das Objekt  

Das Objekt ist der vollständig vermittelte oder realisierte Begriff, die Einheit seiner Momente (Unterschiede), oder anders ausgedrückt: der Begriff ist als Objekt das allein Vermittelnde geworden. Damit hat der das Moment des Subjekts in sich enthaltende Begriff Objektivität gewonnen, und gleichzeitig ist das Objekt als Begriff, d.h. als Struktur seiner Momente, bestimmt.  
Allerdings ist diese Bestimmung wiederum nur eine unmittelbare und Einheit an sich, da das Objekt nur ausschliessende Einzelheit und die Vermittlung äusserlich ist: Die Bestimmung als Identität in sich und die Bestimmung als in sich Vieles kommt im Begriff des Objekts noch nicht zur eigenständigen Vermittlung, so dass es sowohl ein Selbständiges als auch Nicht-Selbständiges ist. Es ist „Totalität des Begriffs“ (S. 119) und für jede Bestimmung als einander äusserliche und ausschliessende empfänglich.  

Das Vernünftige (Denken, Begriff) ist jetzt bestimmt als Objekt: „das Absolute ist das Objekt“ (Glockner, S. 119). In der Seinslogik fiel das Vernünftige in die Realität (Etwas/Anderes) und das Fürsichsein auseinander. In der Wesenslogik war die Wirklichkeit alles Vernünftige, doch fehlte ihr das eigene Subjekt (das Einzelne, das Fürsichsein) als Moment der Vermittlung, und der Begriff schien nur von Aussen durch die Erscheinung hindurch, war aber noch nicht als vernünftig gesetzt. Im Begriff als Objekt ist das Sein und das Wesen vermittelt und Eins geworden. Es geht nun darum, das Objekt in der Entwicklung seiner Bestimmungen zu verfolgen, die über es als unmittelbare Einheit von Sein und Wesen hinausführen werden.    

Exkurs

Das Objekt ist die Einfaltung des Begriffs  oder des sich ausfaltenden Schlusses, der ohne diese Einfaltung in seinen Abstraktionen weitergehen würde, ohne dabei eine Rückkehr in den wahrhaft unendlichen Begriff zu finden. Nur aus der
(Voraus-)Setzung des zusammenfassenden Begriffs als Objekt, das ohne weiteres äusserliches Hinzukommen vorläufig das Ganze der Sache ausdrückt, können weitere konkretere Bestimmungen dieses Begriffs entwickelt werden. Die unendliche Fortbewegung des Verstandesschlusses, Reflexionsschlusses und Schlusses der Notwendigkeit würde lediglich eine weiter Anhäufung von äusseren Inhalten erbringen, ohne dass diese formmässig erfasst würden und über sich hinaus neue Bestimmungen erbringen könnten. Allerdings darf nicht beim Objekt stehen geblieben werden (wie früher nicht beim reinen Sein etc.), das nur an sich die Totalität (Unendlichkeit, Einheit) des Begriffs ist und als solche nur eine Leerformel, ein Unbestimmtes bleiben würde. Die folgenden Bestimmungen des Begriffs sind deshalb Objekt-Bestimmungen, die sich durch seine eigene grössere oder geringere Entwicklung unterscheiden (Glockner, S. 119).  

In dieser Aussage zeigt sich die radikale Modernität der Hegelschen Philosophie: Kein Begriff für sich kann Bedeutung finden, diese ist nur in der Entwicklung des Begriffs zu haben, in seiner Konkretisierung, die jedoch nicht  einfach Definition, sondern die Einholung und Aufhebung der Voraus-Setzungen ist. Denken ist ein Prozess, der nicht von einem fertigen Begriff ausgeht und diesen dann zu definieren versucht, sondern der aus seiner Differenzierung immer wieder ins Einfache und Zusammengefasst zurückkehrt, um von dort aus sich neu zu entfalten. 
 

Im Objekt hat das subjektive Moment des Begriff sich zwar Objektivität geschaffen. Auf dieser Stufe verharrend, bleibt es jedoch äusserlich und hat nur ein Ansichsein. Wie beim Dasein ist damit eine neue Einseitigkeit entstanden. Das subjektive Moment muss deshalb aus dem Objekt heraus erneut explizit werden, jetzt jedoch nicht mehr nur formal und reflektiv, sondern im Objekt bei sich bleibend und seinen eigenen Inhalt vermittelnd.  In den Gottesbeweisen des Mittelalters wurde bei Gott, dem Absoluten, als Objekt stehen geblieben. Der Begriff der Monade bei Leibniz ist dieses absolute Objekt als Totalität der Weltvorstellung, in das nichts mehr von aussen dringt, sondern das nur „grössere oder geringere Entwicklung“ (Glockner, S. 119) aufweist. Dieser Begriff kommt Hegels Begriff der Idee oder des Geistes schon sehr nahe, allerdings bleibt er  ein reiner Verstandesbegriff, der die Entwicklung und Vermittlung nicht aus sich heraus hervorbringt. Bei Hegel verwirklicht sich das Absolute aus sich selber heraus.
   

a) Der Mechanismus  

Als erst an sich seiender Begriff ist das Objekt noch äusserlich bestimmt (Reflexionsverhältnis). Da es gleichzeitig ein Individuelles ist, d.h. die „Einheit eines Unterschiedenen“ (Glockner, S. 119), ist es ein Zusammengesetztes (Aggregat) „und die Wirksamkeit auf Anderes ist eine Eingedrückte; - formeller Mechanismus“ (Glockner, S. 119). Im Begriff des Objekts stehen sich somit Unbestimmtheit und Bestimmtheit noch unvermittelt gegenüber: Als Bestimmtes ist es äusserlich und unselbständig, als gleichgültig gegenüber der Bestimmung bleibt es unbestimmt, erleidet jedoch als dieserart Selbständiges durch die äussere Bestimmung Gewalt. In dieser Gewalt manifestiert sich die Gleichgültigkeit oder Negativität gegenüber der Bestimmtheit als die eigene der Objekte und das Reflexionsverhältnis „nach welchem die Bestimmtheit als das Negative nur ein Äusserliches an dem Objekte ist“ ((Glockner, S. 120) hebt sich auf. Es ergibt sich die Identität der inneren Negativität oder immanenten Selbständigkeit des Objekt mit seiner Äusserlichkeit: das Objekt ist die unmittelbare Identität von Innerlichkeit und Äusserlichkeit und gerade deshalb erleidet es Gewalt, ist in seiner Selbständigkeit äusserlich bestimmt:  

„Diese innere Negativität ist die immanente Selbständigkeit des Objekts, welche hiermit mit seiner Äusserlichkeit identisch ist.“ (Glockner, S. 120)  

Der Begriff des Objekts als Einzelnes ist somit der Schluss, der die beiden Extreme der negativen Selbständigkeit (substantielle Allgemeinheit, das Identische) und der Unselbständigkeit (Reflexion in Anderes oder Beschaffenheit) vermittelt, wobei die Extreme nicht in einen eigenständigen Vermittlungsprozess eintreten, sondern als solche verharren und in dem Einzelnen lediglich äusserlich vereint sind (A-E-B). Das Objekt erleidet in seiner Selbständigkeit die äussere Bestimmtheit. Seine Veränderung ist nicht die seine, sondern die Allgemeinheit bleibt als absolute Negativität rein innerlich und vermittelt das Einzelne in seiner Unselbständigkeit mit seiner Beschaffenheit (Reflexion in Anderes) – B-A-E (absoluter Mechanismus). Das nur Innere ist das nur Äussere.  

Es stehen sich somit das Fürsichsein und das Nicht-fürsichsein, das Selbständige und Unselbständige gegenüber, zwar vereint, jedoch in gegenseitiger Gleichgültigkeit, noch nicht vermittelt in einem Prozess, in dem das Innere ins Äussere und das Äussere ins Innere übergeht.    

Exkurs
In der Ver-Äusserung (Ausfaltung) des allgemeinen Begriffs als das Prinzip der Vermittlung des Einzelnen, Besondern und Allgemeinen - wie es sich am Anfang der subjektiven Logik aus der absoluten Notwendigkeit und Wirklichkeit der Substanz ergeben und im Urteilen und Schliessen realisiert hat – erhält sich das Individuelle, das in der Substanz unterging, jedoch nur als Spielball des Allgemeinen. Damit ist die Voraussetzung geschaffen für weitere Vermittlungen, im Laufe derer sich das subjektive Moment in der Objektivität entfalten kann, was in den Kategorien der Reflexion und ihres Resultats der Notwendigkeit der Substanz nicht möglich gewesen wäre. Die Einfaltung des Begriffs im Objekt ist somit nicht einfach eine Rückkehr in die Notwendigkeit der Substanz, sondern die Voraussetzung für die Subjektwerdung der Objektivität. Der absolute Mechanismus ist der erste Schritt dahin, der zweite ist der chemische Prozess. Beide Ausdrücke sind für den logisch-begrifflichen Prozess unglücklich gewählt. Die Frage ist allerdings, durch welche anderen Ausdrücke sie ersetzt werden können, die dem Logisch-begrifflichen angemessen sind. Es geht ja nur darum, die Begrifflichkeit des Objekts auszuleuchten. Man könnte deshalb vom Begriff des Objekts in seiner Gleichgültigkeit von Innerlichkeit und Äusserlichkeit oder von Selbständigkeit und Unselbständigkeit, von Fürsichsein und Nicht-fürsichsein von Identität und Nicht-Identität sprechen.    

b) Der Chemismus
 

Das Objekt in seiner Äusserlichkeit (Mechanismus) hat noch keine innere Bestimmtheit. Diese ist lediglich reine Negativität. Im chemischen Prozess bekommt das Objekt eine innere Bestimmtheit, die es zu einem immanent differenten Objekt macht und der reinen äusseren Bestimmtheit entzieht. Damit ergibt sich eine begriffliche Differenz der innern und äusseren Bestimmtheit, die nicht mehr einfach als Extreme gegeneinander stehen und so Identische sind mit der äusseren Beschaffenheit als gleichgültige. Das Objekt zeigt im chemischen Prozess  einen neuen Aspekt:  

„Es hat eine immanente Bestimmtheit, welche seine Natur ausmacht, und in der es Existenz hat.“ (Glockner, S. 121).  

Aus der Entstehungsgeschichte des Objekts wissen wir, dass sein Wesen die Totalität des vermittelnden Begriffs ist. Die reine innere Bestimmtheit seiner Existenz als Chemisches und die Totalität seiner Begrifflichkeit treten im Objekt deshalb in einen Widerspruch und „es [das Objekt] ist daher das Streben ihn aufzuheben, und sein Dasein dem Begriffe gleich zu machen“ (Glockner, S. 121).  

Der Begriff oder das Allgemeine ist jetzt durch die Differenz des Objekts, d.h. die Besonderung, mit der Einzelheit verbunden. Die Extreme der Allgemeinheit (Begriff, Wesen) und der Einzelheit stehen zwar neutral zueinander, jedoch ist die Besonderung oder Differenzierung ihre vermittelnde Einheit. Das Einzelne ist als neutrales Produkt dieses ersten Schlusses (A-B-E) Tätigkeit und gleichfalls ein Vermittelndes (B-E-A), und das Allgemeine - noch als Extrem zum Einzelnen - kommt zum individuellen Dasein und wird damit selbst auch ein Vermittelndes (E-A-B). Somit ist das abstrakt Allgemeine des absoluten Mechanismus, das als Äusseres im Objekt die Eigenschaft des selbständigen Inneren hat und dem die Eigenschaft der Besonderung gleichgültig gegenüber steht, individualisiert (differenziert) worden, und bestimmt so die Besonderung des einzelnen Objekts, die allerdings noch unmittelbar ist, da die Tätigkeit des Einzelnen (Einheit des Objekts) und das Allgemeine seiner Bestimmung noch nicht rückgekoppelt sind und diese dadurch eine äussere und einseitige bleibt:  

„Im Produkte [Einheit des Objekts] sind die bestimmten Eigenschaften, die die Extreme [Allgemeinheit und Besonderung] gegen einander hatten, aufgehoben. Weil aber die Extreme der Begriff nur an sich sind [noch nicht füreinander], so ist das neutrale Produkt ihm wohl gemäss [im Unterschied zum Mechanismus], aber das begeistende Prinzip ihrer Differenz [das erst in der Rückkoppelung vorhanden ist] existiert in diesem nicht und ist ein ihm äusseres. Das Objekt ist noch gleichgültig gegen die negative Einheit des Begriffs als Begriff [als seine eigene Bestimmung oder Zweck] oder er existiert in ihm noch nicht für sich, und das Neutrale ist darum ein trennbares [Allgemeines und Einzelnes können getrennt und neu zusammengesetzt werden].“ (Glockner, S. 122)  

Damit aber ist das begeistende Prinzip des Objekts noch ausserhalb seiner im urteilenden Prinzip, „welches das Neutrale [Objekt in seiner Einzelheit] in differente Extreme dirimiert [Allgemeines und Besonderes], ingleichen dem indifferenten Objekt überhaupt seine Differenz und Begeistung gegen ein anderes gibt, und der Prozess als spannende Trennung, fällt deswegen ausser jenem ersten Prozess und macht nur eine besondere Seite an demselben aus“ (Glockner, S. 122).  

Das begeistende Prinzip ist der Zweck des Objekts, der jedoch nur als besondere Seite im Urteil neben dem mechanischen und chemischen Prozess auftritt. Das Prinzip des Zwecks im Urteil und der mechanische/chemische Prozess sind einander noch äusserlich. Noch kann das Objekt nicht seine eigenen Zwecke setzen und darin seine mechanische und chemische Tätigkeit selber aufheben. Der Begriff ist immer noch äusserlich zum Objekt und die Vermittlung seiner drei Momente noch nicht zur Aufgabe des Objekts selbst geworden.  

„.... (der Begriff) tritt für sich dem Objekt gegenüber, - als Zweck.“ (Glockner, S. 122). 

Als solcher ist er an sich, noch nicht für sich, die Aufhebung des mechanischen/chemischen Prozesses.    

c) Teleologie oder die Zweckmässigkeit